Dipl.-Ing. Andreas Reich
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Land Berlin
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Auf Grund des Vermessungsgesetzes des Landes Berlin und der Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ist er berechtigt und berufen,
an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken,
Grenzvermessungen durchzuführen, die der Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters dienen,
raumplanerische und städtebauliche Vermessungsaufgaben auszuführen und
Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, sowie der Grundstücksbewertung tätig.